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   OLG Celle, 11.03.2002 - 10 W 1/02   

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https://dejure.org/2002,17202
OLG Celle, 11.03.2002 - 10 W 1/02 (https://dejure.org/2002,17202)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2002 - 10 W 1/02 (https://dejure.org/2002,17202)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2002 - 10 W 1/02 (https://dejure.org/2002,17202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verzinsung der Vergütung des Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 56g Abs. 1; BGB § 1836 § 1908i Abs. 1 S. 1
    Verzinsung der Vergütung des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1431
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05

    Betreuervergütung: Pflicht zur Verzinsung des Vergütungsanspruchs

    Vor Neufassung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern wurde eine Verzinsungspflicht in der Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, die Verzinsung sei gesetzlich nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; LG Karlsruhe FamRZ 2004, 1816; OLG Frankfurt OLG Report 2006, 437 [noch zum früheren Recht]).
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    1) Gegenstand des Festsetzungsantrags gegen die Staatskasse nach § 56 g Abs. 1 FGG kann auch ein Zinsanspruch sein, den der Betreuer als Nebenanspruch zu einem in der Hauptsache bereits festgesetzten Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen und Vergütung geltend macht (Abweichung von OLG Celle FamRZ 2002, 1431).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Celle (FamRZ 2002, 1431), Sekundäransprüche auf Verzinsung (etwa unter dem Gesichtspunkt des Verzuges) seien vom Anwendungsbereich des § 56 g Abs. 1 FGG nicht erfaßt, vermag der Senat nicht zu folgen, soweit Ansprüche in Rede stehen, die als Nebenforderung zu dem Hauptanspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung geltend gemacht werden.

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils, sobald die einzelne vergütungspflichtige Betreuertätigkeit erbracht ist (BT-Drucks. 13/7153 S. 27; BayObLGZ 2002, 328 = FamRZ 2003, 325; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 52; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 Rn. 41).
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